Nach Inkrafttreten der revidierten nationalen Grundlagen für das Gymnasium werden Rechtsgrundlagen, Stundentafeln und Lehrpläne angepasst.
Nach Inkrafttreten der revidierten nationalen Grundlagen für das Gymnasium ist nun deren Umsetzung in den Kantonen in vollem Gange. Es werden kantonale Rechtsgrundlagen angepasst, Stundentafeln definiert, Lehrpläne erstellt und vieles mehr. Die Verantwortlichen in den Kantonen müssen dabei nicht nur die nationalen Grundlagen, sondern auch die kantonalen und regionalen Gegebenheiten berücksichtigen. Dazu gehören der jeweilige politische Wille, das zur Verfügung stehende Budget oder die Bedürfnisse der Schülerschaft, der Schulleitungen und des Lehrkörpers.
In dieser Phase nehmen die Fachgremien der EDK und des Bundes eine wichtige Rolle als Austausch- und Informationsplattformen ein: So bietet die Fachagentur ZEM CES im Auftrag der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK) regelmässig öffentlich zugängliche Webinare zu unterschiedlichen Umsetzungsthemen an. Die SMAK selbst dient den Verantwortlichen in den Mittelschulämtern als Ort des Wissenstransfers, in der auch der Kontakt zu den überregionalen Vertretungen der gymnasialen Schulleitungen und Lehrpersonen gepflegt wird. Eine wichtige Rolle nimmt zudem die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) ein, welche die nationalen Vorgaben laufend im Hinblick auf die anstehenden schweizerischen Anerkennungen der gymnasialen Maturitätszeugnisse genauer ausführt. Diese Präzisierungen dienen den Kantonen als zusätzliche Leitplanken in der Umsetzung.
Beispiele für laufende Umsetzungsprojekte in den Kantonen: Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn, Waadt, Zürich