Die Schulpflicht dauert elf Jahre. Die Primarstufe – inklusive zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe – umfasst acht Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahre. Im Kanton Tessin dauert die Sekundarstufe I (Scuola media) vier Jahre. Bei Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel vier Jahre alt.
Die Kantone sind für die obligatorische Schule zuständig. Sie legen die Lehrpläne und Stundentafeln fest und bestimmen die Lehrmittel. Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule werden in der obligatorischen Schule sprachregionale Lehrpläne eingesetzt: Der Lehrplan 21 in der Deutschschweiz, der Plan d'études romand in der Westschweiz (PER) und der Piano di studio im Kanton Tessin.
Die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Die hohe lokale Verankerung erlaubt angepasste Lösungen vor Ort.
Der Besuch der öffentlichen obligatorischen Schule ist für alle Kinder unentgeltlich. 95% der Kinder besuchen öffentliche Einrichtungen. Die Schulpflicht gilt auch für Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus. In der Schule treffen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Entwicklungsstand, unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft sowie unterschiedlichem Verhalten aufeinander. Diese Leistungs- und Begabungsheterogenität der Schülerinnen und Schüler sowie die kulturelle Heterogenität der Klassen stellen die Schule vor grosse Herausforderungen. Mit entsprechenden Massnahmen gewährleistet die Schule ein gemeinsames Lernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten differenzierenden und individualisierten Unterricht und werden durch die Regelschullehrpersonen oder ggf. durch Fachpersonen (bspw. schulische Heilpädagogen/Heilpädagoginnen) individuell unterstützt. Zu fördernden Massnahmen in der Regelschule gehören u.a. Begabtenförderung, Sprachförderung, Sprachförderung für fremdsprachige Kinder, Förderung in einzelnen Fächern, Logopädie, Psychomotorik etc. Übersteigt der Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts, kommen verstärkte Massnahmen zum Tragen.
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