Fachmittelschulen sind allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II. Sie bereiten auf eine Berufsausbildung in bestimmten Berufsfeldern an höheren Fachschulen (Fachmittelschulausbildung) und Fachhochschulen (Fachmaturitätsausbildung) vor. Sie bieten eine Alternative zur Berufsmaturität und zur gymnasialen Maturität, indem sie über den schulischen Weg berufsfeldbezogen auf eine höhere Berufsausbildung vorbereiten.
Fachmittelschulen müssen von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) anerkannt sein. Als Basis gelten das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen sowie verschiedene Richtlinien. Fachmittelschulen gibt es in 22 Kantonen. Sie werden mehrheitlich von den Kantonen geführt; daneben gibt es auch private Anbieter von Fachmittelschulen.
Der Eintritt in eine Fachmittelschule erfolgt nach der obligatorischen Schule (15. Altersjahr). Die Aufnahmebedingungen sind kantonal geregelt. Es können Aufnahmeprüfungen und/oder Aufnahmegespräche durchgeführt werden. Der Eintritt kann auch prüfungsfrei erfolgen. Die Vollzeitausbildung dauert drei Jahre. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis. Dieser Abschluss ermöglicht den Zugang zu höheren Fachschulen im absolvierten Berufsfeld.
Fachmittelschulen vermitteln eine vertiefte Allgemeinbildung sowie berufsspezifische Grundkenntnisse eines bestimmten Berufsfeldes. Sie bereiten auf Ausbildungen an höheren Fachschulen (Fachmittelschulausbildung) und Fachhochschulen (Fachmaturitätsausbildung) vor allem in den folgenden Berufsfeldern vor:
Soziale Arbeit
Pädagogik
Kommunikation und Information
Gestaltung und Kunst
Musik und Theater
Angewandte Psychologie
Die Mehrheit der Fachmittelschulen bietet den berufsfeldbezogenen Unterricht nicht in allen Berufsfeldern an. In den meisten Kantonen bereiten sie vor allem auf die Berufsfelder Gesundheit, Soziale Arbeit und Pädagogik vor.
Die Lerninhalte der Fachmittelschulen richten sich nach dem Rahmenlehrplan Fachmittelschulen der EDK. Dieser gewährt einen gewissen Spielraum, um auf kantonale oder lokale Voraussetzungen eingehen und ein besonderes schulspezifisches Profil erstellen zu können.
Das Verfassen einer selbstständigen Arbeit und deren Präsentation sowie Praktika sind obligatorische Bestandteile der Fachmittelschulausbildung.
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst:
Mehrheitlich können internationale Fremdsprachenzertifikate erworben oder entsprechende Vorbereitungskurse besucht werden. In verschiedenen Schulen kann der Fachmittelschulausweis in zwei Sprachen erworben werden.
Berufsfeldbezogener Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für ein oder zwei Berufsfelder und besuchen entsprechende Wahlfächer im gewählten Berufsfeld. Der berufsfeldbezogene Unterricht beginnt im zweiten Schuljahr.
Die Kantone regeln die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrperson legt aufgrund der Lernziele fest, was die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen und ist verantwortlich für die Beurteilung. Die Leistungen werden mittels Noten von 1 bis 6 beurteilt (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Am Ende eines Semesters oder am Ende des Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt, das über die Versetzung entscheidet. Lernberichte sind wenig gebräuchlich. Arbeitsverhalten und Motivation können in die Beurteilung miteinfliessen.
Die Ausbildung schliesst mit einer Abschlussprüfung ab. Geprüft werden mindestens sechs Fächer; davon müssen mindestens eins, höchstens zwei Fächer berufsfeldbezogen sein. Je nach Fach erfolgt die Prüfung mündlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich. Das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen regelt die Bestehensnormen. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis.
Erwachsene können eine Fachmittelschul- oder eine Fachmaturitätsausbildung in einer anerkannten Vollzeit- oder Teilzeitschule für Erwachsene absolvieren.
Die Fachmaturitätsausbildung ist eine einjährige Zusatzausbildung. Sie folgt im Anschluss an die Fachmittelschulausbildung. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis. Das Fachmaturitätszeugnis ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu verschiedenen Fachhochschulstudiengängen im absolvierten Berufsfeld.
Je nach gewählter Studienrichtung ist zur Aufnahme an eine Fachhochschule ein besonderes Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Mit dem Fachmaturitätszeugnis im Berufsfeld Pädagogik ist der prüfungsfreie Zugang zu einem Studiengang für Lehrpersonen für die Vorschulstufe und die Primarstufe an einer Pädagogischen Hochschule möglich. Mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement ermöglicht das Fachmaturitätszeugnis den Zugang zu universitären Hochschulen.
Für den Erwerb der Fachmaturität müssen je nach Berufsfeld verschiedene Zusatzleistungen u.a. in Form von Praktika (mindestens 12, maximal 40 Wochen) oder praktischen individuellen Leistungen (mindestens 120 Lektionen) oder einer ergänzenden Allgemeinbildung erbracht werden. Das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen sowie EDK-Richtlinien definieren für die verschiedenen Berufsfelder die erforderlichen Zusatzleistungen. Zusätzlich muss eine Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld erstellt werden, die schriftlich oder mündlich zu präsentieren ist.
Je nach gewähltem Berufsfeld müssen spezifische Zusatzleistungen (u.a. Praktika, praktische individuelle Leistungen, ergänzende Allgemeinbildung) erbracht werden. Die Begleitung und Validierung dieser Leistungen obliegt den Fachmittelschulen in Zusammenarbeit mit den höheren Fachschulen und Fachhochschulen oder den Praktikumsverantwortlichen. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn die zusätzlichen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit «genügend» bewertet werden. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.