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Allgemeines

Das schweizerische Bildungssystem umfasst folgende Bildungsstufen:

  • Sekundarstufe II 
    Berufliche Grundbildung und allgemeinbildende Schulen (gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen)
  • Tertiärstufe
    Höhere Berufsbildung ausserhalb der Hochschulen (eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) und Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen)

Die Hauptverantwortung für das Bildungswesen liegt bei den 26 Kantonen: Die Kantone sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund für zuständig erklärt. Die Kompetenzen des Bundes betreffen den nachobligatorischen Bildungsbereich: bei den gymnasialen Maturitätsschulen, der Berufsbildung und den Hochschulen sind Bund und Kantone Partner in der Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen. Die Gemeinden übernehmen - vor allem in der obligatorischen Schule - verschiedene Aufgaben.

Auf Bundesebene ist der ganze Bereich der Bildung, Forschung und Innovation im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zusammengefasst. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschung- und Innovationspolitik.

Zuständigkeiten im Bildungswesen

Die Zuständigkeiten für Regelung, Finanzierung, Vollzug und Aufsicht variieren je nach Bildungsstufe und Bildungseinrichtung.

Zusammenarbeit im Bildungswesen

Koordination und Zusammenarbeit sind für die Kohärenz des gesamten Bildungssystems von zentraler Bedeutung. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone sowie die Kantone untereinander zur Zusammenarbeit. Die interkantonale Zusammenarbeit beruht seit 1970 auf dem Konkordat über die Schulkoordination.

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