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Weiterbildung
Die Weiterbildung zeichnet sich aus durch eine Heterogenität u.a. bezüglich Regelung, Trägerschaft und Finanzierung. Bund und Kantone handeln hauptsächlich subsidiär. Sie greifen in jene Bereiche der Weiterbildung ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Sowohl Bund als auch Kantone regeln bestimmte Bereiche der Weiterbildung.
Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (Art. 64a BV) hat der Bund die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung in einem Gesetz festzulegen. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz wird der Verfassungsauftrag zur Weiterbildung umgesetzt. Das Gesetz ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private übernehmen als Träger und Anbieter sowie bei der Finanzierung der Weiterbildung eine zentrale Rolle.