Die höhere Berufsbildung bietet Ausbildungsgänge an für anspruchsvolle berufliche Tätigkeitsbereiche und Führungsfunktionen und dient der Kaderausbildung und der Spezialisierung von Berufsleuten. Zur höheren Berufsbildung gehören Ausbildungsgänge der höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen.
Die höheren Fachschulen vermitteln den Absolvierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken. Zudem bieten sie weiterführende Qualifikationen für die Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse an.
Die höheren Fachschulen bieten eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge für folgende Bereiche an:
Die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11. September 2017 regelt die Voraussetzungen, unter denen die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen eidgenössisch anerkannt werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist zuständig für die Anerkennung der Bildungsgänge. Die eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen begutachtet zuhanden des SBFI die Gesuche. Bildungsgänge werden von kantonalen oder privaten Bildungsinstitutionen angeboten. Die Kantone haben die Aufsicht über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen inne.
Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) können für die Zulassung zu höheren Fachschulen Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt werden. Die Zulassungsbedingungen sind für die verschiedenen Bildungsbereiche im Anhang der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschule geregelt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.
Jeder Bildungsgang beruht auf einem gesamtschweizerisch gültigen Rahmenlehrplan, den die Bildungsanbieter in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) entwickeln. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne. Diese legen u.a. das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, Bildungsbereiche und ihre zeitlichen Anteile sowie die Inhalte des Qualifikationsverfahrens fest. Im Unterricht wird die jeweilige Landessprache gesprochen. Zweisprachiger Unterricht oder Englisch im Unterricht sind möglich.
Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitende Bildung mindestens drei Jahre. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Berufstätigkeit im entsprechenden Gebiet von mindestens 50% vorgeschrieben. Für die Bildungsgänge gelten Mindestzahlen an Lernstunden. Die Bildungsanbieter erlassen eine eigene Promotionsordnung. Das Qualifikationsverfahren für das Abschlussdiplom wird in der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen geregelt. Die Qualifikationsverfahren bestehen mindestens aus einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit und aus mündlichen oder schriftlichen Prüfungen.
Die Titel von anerkannten höheren Fachschulen, sind gesetzlich geschützt: Im Diplom werden der Bildungsgang und der entsprechende Titel mit «dipl.» und den Ergänzungen «HF» aufgeführt (bspw. «dipl. Techniker/dipl. Technikerin HF Holzbau»). Mit einem Diplom einer höheren Fachschule ist der Zugang zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule im gleichen oder verwandten Fachbereich möglich. Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen schliessen mit einem anerkannten Diplom ab, dem Bildungsgang wird die Ergänzung NDS HF beigefügt (z.B. «dipl. Controller/dipl.Controllerin NDS HF»).
Die eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und die höheren Fachprüfungen (HFP) richten sich an Berufsleute mit mehrjährigen Berufserfahrungen, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten. Es werden insgesamt rund 220 anerkannte eidgenössische Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen angeboten. Der grösste Teil fällt jedoch auf eine begrenzte Anzahl von Berufen. Die höheren eidgenössischen Fachprüfungen – im gewerblich-industriellen Bereich auch Meisterprüfungen genannt – verlangen höhere Anforderungen als die Berufsprüfungen.
Der Bund durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkennt die Prüfungsordnungen, die von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) ausgearbeitet werden. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Innerhalb einer Branche wird für eine spezielle Ausrichtung nur je eine eidgenössische Berufsprüfung und eine höhere Fachprüfung vom Bund genehmigt. Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sind nicht reglementiert und auch nicht obligatorisch. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) führen ein- oder zweimal pro Jahr die eidgenössisch reglementierten Prüfungen durch. Erlangt werden eidgenössisch anerkannte Titel.
Zu den eidgenössischen Berufsprüfungen wird in der Regel zugelassen, wer mindestens eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert hat und eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann. Dasselbe gilt für die eidgenössischen höheren Fachprüfungen, wobei mitunter vorher eine Berufsprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Die Zulassungsbedingungen sind in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt.
Die Prüfungsvorbereitungen sind nicht reglementiert. In der Regel besuchen die Kandidaten und Kandidatinnen Vorbereitungskurse, die von öffentlichen oder privaten Bildungsinstitutionen oder von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten werden. Da die Kurse staatlich nicht reglementiert sind, unterstehen sie keiner staatlichen Aufsicht. Inhalte und Programm richten sich nach den Vorschriften der Prüfungsordnungen. Die Kurse werden berufsbegleitend absolviert und dauern zwischen zwei bis vier Semester. Die Vorbereitung kann auch autodidaktisch erfolgen.
Die eidgenössischen Berufsprüfungen werden mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dem Titel der Berufsbezeichnung wird der Zusatz «mit eidgenössischem Fachausweis» (bspw. Informatiker / Informatikerin mit eidgenössischem Fachausweis) beigefügt. Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen schliessen mit einem eidgenössischen Diplom ab. Der betreffenden Berufsbezeichnung wird der Zusatz «diplomiert» (bspw. diplomierte Grafik-Designerin/diplomierter Grafik-Designer) oder «mit eidgenössischem Diplom» (bspw. Lebensmitteltechnologe /Lebensmitteltechnologin mit eidgenössischem Diplom) oder «Meister» (bspw. Gärtnermeisterin/Gärtnermeister) beigefügt. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) hat Empfehlungen für die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen von Fachhochschulen herausgegeben.