In der Schweiz gibt es zwölf gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) akkreditierte universitäre Hochschulen: zehn kantonale Universitäten und zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH Zürich und EPFL Lausanne). Die universitären Hochschulen sind die traditionellen akademischen Hochschulen und betreiben vor allem Grundlagenforschung – im Gegensatz zu den Fachhochschulen mit vorwiegend anwendungsorientierter Forschung.
Die Universitäten in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und in Zürich sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) sind in der deutschsprachigen Schweiz angesiedelt. Die Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) in der französischsprachigen Schweiz. Die Universität Freiburg befindet sich im zweisprachigen Kanton Freiburg (Französisch und Deutsch), die Università della Svizzera italiana (USI) im italienischsprachigen Kanton Tessin.
Die universitären Hochschulen bieten ein breites Spektrum an Studiengängen an.
Die kantonalen Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) verlangen als Zulassungsbedingung zu einem Bachelorstudium ein gymnasiales Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis sowie die Beherrschung der Studiensprache. Die jeweilige Hochschule bestimmt die konkreten Zulassungsbedingungen.
In der Schweiz sind bis auf wenige Ausnahmen (medizinische Studiengänge, Chiropraktik, teilweise Sportwissenschaften) alle Studienrichtungen frei zugänglich. Bei Studiengängen mit Zulassungsprüfungen wird jedes Jahr aufgrund der Zahl der Anmeldungen entschieden, ob Zulassungsprüfungen durchgeführt werden. Wegen dem eingeschränkten Angebot an Studienplätzen, sind ausländische Studierende, abgesehen von Sonderfällen, zu diesen Studiengängen nicht zugelassen.
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnisses mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement werden ebenfalls an universitäre Hochschulen zugelassen.
Verschiedene universitäre Hochschulen gewähren alternative Aufnahmeverfahren für Personen, welche die oben erwähnten Aufnahmebedingungen nicht erfüllen. Dabei können ein bestimmtes Alter, Berufserfahrungen und eine schriftliche Bewerbung sowie zusätzlich eine Eignungsprüfung verlangt werden.
Der Eintritt in ein Masterstudium setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium voraus. Dabei kann das Masterstudium an der gleichen oder an einer anderen universitären Hochschule aufgenommen werden. Grundsätzlich ist auch der Wechsel der Studienrichtung möglich. Die aufnehmende Hochschule kann vor der Zulassung den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen. Der Wechsel von einem anderen Hochschultyp an eine universitäre Hochschule ist mit bestimmten Bedingungen und Zusatzleistungen verbunden.
Ein erfolgreich absolviertes Masterstudium und die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen gewähren die Zulassung zu einem Doktoratsstudium. Die Zulassung liegt in der Verantwortung der universitären Hochschule. Bei hinreichender wissenschaftlicher Qualifikation ist der Zugang auch mit einem Masterabschluss eines anderen Hochschultyps möglich.
Die Ausbildung erfolgt nach dem zweistufigen Studienmodell nach Bologna mit Bachelor- und Masterstudiengängen gemäss der Bologna-Deklaration.
Für das Bachelorstudium sind 180 ECTS-Punkte notwendig. Ein Vollzeitstudium dauert drei Jahre. Für das Masterstudium sind weitere eineinhalb bis zwei Jahre Vollzeitstudium bzw. 90 bis 120 ECTS-Punkte notwendig.
Ein Doktorat erfordert eine umfangreiche persönliche Forschungsarbeit. Es bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im universitären und ausseruniversitären Bereich vor und befähigt zur Übernahme anspruchsvoller beruflicher Aufgaben und Funktionen. Der Doktortitel kann nur von einer universitären Hochschule verliehen werden. Mit dem Doktorgrad wird der Titel Dr. (...) erlangt; diesem entspricht die englischen Übersetzung PhD.
Zum Auftrag der universitären Hochschulen gehört neben der Ausbildung auch die Weiterbildung. Alle universitären Hochschulen führen Weiterbildungsstellen, die für die Durchführung von Weiterbildungskursen und -studiengängen zuständig sind. Zu den Weiterbildungsstudiengängen zählen MAS-, DAS- und CAS-Studiengänge. Die universitären Hochschulen vergeben den Teilnehmenden die entsprechenden Abschlüsse (Master of Advanced Studies, Diploma of Advanced Studies, Certificate of Advanced Studies).