Die Primarstufe – inklusive zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe - umfasst 8 Jahre. Es gibt einige wenige Kantone in der Deutschschweiz, in denen der Besuch des Kindergartens nicht obligatorisch ist oder nur ein Jahr obligatorisch besucht wird, aber auch in diesen Fällen besucht in der Regel die grosse Mehrheit der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In einigen Kantonen der Deutschschweiz können die Gemeinden eine Grund- oder Basisstufe (Form der Eingangsstufe) führen. Bei dieser Organisationsform besuchen vier- bis achtjährige resp. vier- bis siebenjährige Kinder die gleiche Klasse. In der Westschweiz zählt man die Kindergartenjahre in der Regel zum «cycle 1» oder «cycle primaire 1», der vier Jahre dauert. Im Kanton Tessin wird zusätzlich zu den zwei obligatorischen Kindergartenjahren noch ein fakultatives Jahr für Kinder ab drei Jahren angeboten.
Die Kantone bestimmen das Eintrittsalter in die Primarstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe). Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag (mehrheitlich ist dies der 31. Juli) das entsprechende Alter, treten sie bei Schuljahresbeginn (Herbst) in die Primarstufe ein. Die Kinder sind in der Regel zwischen vier und fünf Jahre alt. Auf Gesuch der Eltern kann ein früherer oder späterer Eintritt ermöglicht werden.
Beim Eintritt in die Primarstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe) unterscheiden sich die Kinder in Bezug auf ihr Wissen, ihr Können, ihren Entwicklungsstand und ihre sprachlichen Voraussetzungen. Ausgehend von dieser Heterogenität besteht das Ziel darin, die Entwicklung und das Lernen aller Kinder anzuregen. Die Förderung der Kompetenzentwicklung erfolgt über anregende Spiel- und Lernumgebungen. Die Kinder erwerben schrittweise die Grundlagen der Sozialkompetenz und der schulischen Arbeitsweise. Die Zeit, die sie für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigen, ist abhängig von ihrer intellektuellen Entwicklung und emotionalen Reife; gegebenenfalls werden die Kinder durch besondere Massnahmen zusätzlich unterstützt. Im Kindergarten bzw. in der Eingangsstufe orientiert sich der Unterricht stark an der Entwicklung der Kinder. Der Unterricht wird vorwiegend fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Das Spiel hat eine hohe Bedeutung. Die Kinder werden schrittweise zum Lernen in Fachbereichen hingeführt.
Die Kantone sind für die Lehrpläne zuständig. Sie legen die Anzahl Lektionen in ihren Stundentafeln fest und bestimmen die Lehrmittel. Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) werden in der obligatorischen Schule sprachregionale Lehrpläne eingesetzt: Der Lehrplan 21 in der Deutschschweiz, der Plan d'études romand in der Westschweiz (PER) und der Piano di studio im Kanton Tessin.
Nach dem Kindergarten bzw. nach der Eingangsstufe werden in der Regel folgende Fachbereiche und Fächer unterrichtet:
Mathematik und Naturwissenschaften
Sozial- und Geisteswissenschaften: u.a. Geografie, Geschichte, Ethik und Religionen
Musik, Kunst und Gestaltung: Musik, bildnerisches Gestalten, textiles und technisches Gestalten
Bewegung und Gesundheit: Bewegung und Sport
Verschiedene Themen wie die Verwendung von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheitsförderung, Bildung für nachhaltige Entwicklung oder politische Bildung werden oftmals integriert in anderen Fächern oder Fachbereiche unterrichtet.
Die Beurteilung der Kinder im Kindergarten bzw. in der Eingangsstufe erfolgt in der Regel ohne Ziffernoten. Als Instrumente für die Beurteilung werden oft Beobachtungsbogen eingesetzt, die als Grundlage für Beurteilungsgespräche dienen. Die Beurteilung ist förderorientiert und berücksichtigt die persönliche Entwicklung des Kindes.
Werden die Leistungen benotet, reicht die Notenskala in der Regel von 1 bis 6 (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Die Beurteilung mit Ziffernoten erfolgt nicht in allen Kantonen ab dem gleichen Zeitpunkt. In den Schuljahren, in welchen noch keine Zeugnisse mit Noten ausgestellt werden, kommen Lernberichte ohne Noten oder andere Beurteilungsverfahren zur Anwendung. Mehrheitlich erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Jahr am Ende eines Semesters ein Zeugnis mit Noten bzw. einen Lernbericht. Die schulische Leistungsbeurteilung wird als Basis für den Übertritt in die nächste Klasse (Promotion) und für den Stufenübertritt verwendet. Die Repetition einer Klasse ist in den kantonalen Schulgesetzen mehrheitlich vorgesehen, wird jedoch unterschiedlich gehandhabt. Es können spezielle Fördermassnahmen angeordnet werden.
In verschiedenen Kantonen werden in bestimmten Schuljahren und Fächern obligatorische oder fakultative Jahresschlussprüfungen, Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder klassenbezogene Leistungsstandmessungen durchgeführt. Diese können als Standortbestimmung oder Leistungsbeurteilung für die Schülerin und den Schüler genutzt werden und erlauben es den Lehrpersonen, den Erfolg der Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen einzuschätzen.