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Sonderpädagogik

Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderungen. Diese Kinder und Jugendlichen werden mit besonderen Massnahmen in ihrer Ausbildung unterstützt (ab Geburt bis zum vollendetem 20. Lebensjahr). Sie haben das Recht auf besondere Schulung und Unterstützung durch Fachpersonal der heilpädagogischen Früherziehung, Schulischen Heilpädagogik, Logopädie oder Psychomotoriktherapie. Ein besonderer Bildungsbedarf liegt bei Kindern und Jugendlichen vor, bei denen festgestellt wird, dass ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder dass sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung nicht folgen können. Zudem beschäftigt sich die Sonderpädagogik mit Kindern und Jugendlichen, welche nachweislich grosse Schwierigkeiten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungsvermögen aufweisen. Für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Bildungsbedarf sind die Kantone zuständig.

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