Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für die Sekundarstufe I wird an Pädagogischen Hochschulen absolviert, in einigen Kantonen auch an Universitäten. Das Studium dauert 4,5 bis 5 Jahre und wird mit einem Lehrdiplom und einem Master abgeschlossen.
Die Ausbildung vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I notwendig sind. Das Studium beinhaltet Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und die berufspraktische Ausbildung. Im Bachelor-Master-Studiengang sind Leistungsnachweise im Umfang von 270 bis 300 ECTS-Punkten zu erbringen, davon entfallen mindestens 48 ECTS-Punkte auf die berufspraktische Ausbildung. Die Studierenden werden in der Regel für den Unterricht in 3 bis 4 Fächern ausgebildet. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen auf Seite 18.
Für die Zulassung zum Studium wird eine gymnasiale Maturität vorausgesetzt. Die Zulassung ist ebenfalls mit folgenden Abschlüssen gewährleistet:
Die Ausbildungsinstitutionen haben zudem die Möglichkeit, für Inhaberinnen und Inhaber
eine eigene Prüfung durchzuführen. Mit dieser Prüfung wird der Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung zu den universitären Hochschulen erbracht.
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
An einzelnen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Gleichzeitig wird der akademische Titel «Master of Arts in Secondary Education» oder «Master of Science in Secondary Education» verliehen. Die Lehrdiplomurkunde enthält die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen: