In der Schweiz werden Lehrerinnen und Lehrer für alle Schulstufen an Hochschulen ausgebildet, mehrheitlich an Pädagogischen Hochschulen. Die Studiengänge sind berufsqualifizierend und führen zu einem Lehrdiplom. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen, zum Inhalt der Ausbildung, zur Dauer des Studiums und zum Titel, der erworben wird.
Die Diplome werden in der ganzen Schweiz anerkannt, sofern sie den Anforderungen des Diplomanerkennungsrechts der EDK entsprechen (Rechtssammlung der EDK; Ziffer 4). Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome für die obligatorische Schule und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen). Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Ausbildungsabschlusses haben in allen Kantonen Zugang zum Lehrberuf.
In der Schule und im schulischen Umfeld sind Fachleute tätig, die Kinder und Jugendliche mit besonderen Bildungsbedürfnissen unterstützen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Ausbildungen, die zu diesen Berufen führen: Zulassungsbedingungen, Inhalt der Ausbildung, Dauer des Studiums und Titel, der erworben wird.
Fachleute der Sonderpädagogik, der Logopädie und der Psychomotoriktherapie werden an Hochschulen ausgebildet. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben ein berufsqualifizierendes Diplom und gleichzeitig einen akademischen Titel. Im Falle der Sonderpädagogik erwirbt man das Diplom im Rahmen eines Masterstudiengangs, d.h. für die Aufnahme des Studiums wird ein Bachelorabschluss vorausgesetzt. Im Falle der Logopädie und der Psychomotoriktherapie handelt es sich um einen Bachelorstudiengang.
Die Diplome in Sonderpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie werden in der ganzen Schweiz anerkannt, sofern die Studiengänge, welche zu den Diplomen führen, den Mindestanforderungen des Diplomanerkennungsrechts der EDK entsprechen. Verzeichnis EDK-anerkannte Diplome, Ziffer 5 und 6