Hier finden Sie die Bildungsgesetzgebung der Kantone zur obligatorischen Schule, zur Sekundarstufe II (Allgemeinbildung) und zur Berufsbildung.
Grundlegende Erlasse der kantonalen Bildungsgesetzgebungen
Die Kantone mit ihren Gemeinden sind zuständig für die Regelung und den Vollzug des obligatorischen Bildungsbereichs (Primar- und Sekundarstufe I). Auf der Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung) liegt die Regelungszuständigkeit sowohl bei den Kantonen als auch beim Bund. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.
Die Zusammenstellung grundlegender Erlasse (Gesetze und Verordnungen) der Kantone zur obligatorischen Schule und zur Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.