Betroffene Stufen(n) |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Die Angebote für Lernende mit besonderem Bildungsbedarf sind vielfältig. In der Kantonsumfrage wurde vereinfachend nur nach den beiden Formen „integrative Schulung“ und „Schulung in Sonderklassen“ gefragt sowie nach niederschwelligen/einfachen/nicht verstärkten und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Sonderschulen wurden nicht berücksichtigt. Integrative Schulung: In der integrativen Schulung besuchen Lernende mit besonderem Bildungsbedarf den Regelunterricht, sie werden individuell durch entsprechende pädagogisch-therapeutische Massnahmen (u.a. Logopädie, Psychomotorik etc.) und Massnahmen in Form von heilpädagogischer Begleitung unterstützt. Schulung in Sonderklassen: Sonderklassen sind Teil der Regelschule und auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet. Sie weisen eine reduzierte Klassengrösse auf – in der Regel bis zu 12 Schülerinnen und Schüler –und werden von speziell ausgebildeten Lehrpersonen unterrichtet. Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) sieht für die Kantone, die dem Konkordat beigetreten sind, im sonderpädagogischen Bereich das folgende Grundangebot vor: Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Psychomotoriktherapie, sonderpädagogische Massnahmen in Regelklassen, in allfälligen Sonderklassen oder in Sonderschulen sowie Betreuung in Tagesstrukturen oder stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung. Sind die im Rahmen der vorschulischen Beratung und Unterstützung oder die in der Regelklasse getroffenen niederschwelligen Massnahmen ungenügend, ist aufgrund eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) über die Zuweisung verstärkter Massnahmen zu entscheiden. Diese zeichnen sich gemäss Artikel 5 des Sonderpädagogik-Konkordats durch einzelne oder alle der folgenden Merkmale aus: lange Dauer, hohe Intensität, hoher Spezialisierungsrad der Fachperson und einschneidende Konsequenzen auf den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen. |
In der Mehrheit der Kantone findet die Schulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in der obligatorischen Schule sowohl in Form von integrativer Schulung innerhalb von Regelklassen als auch in Sonderklassen statt. Im Kindergarten (Jahre 1-2) ist die integrative Schulung häufiger.
Nur eine Minderheit der Kantone kann angeben, wie viele Kinder niederschwellige/einfache/nicht verstärkte integrative Massnahmen erhalten. Die Antworten reichen von 0-4% bis mehr als 20%.
In der Mehrheit der Kantone gehören Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderschulklassen (in Sonderschulen) zu den verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Im Kindergarten gehört auch die Heilpädagogische Früherziehung dazu. Sonderklassen (in Regelschulen) gelten nur in einer Minderheit der Kantone als verstärkte Massnahme.
In der Mehrheit der Kantone führt der Schulpsychologische Dienst das Standardisierte Abklärungsverfahren SAV durch.
Wie viele Kinder erhalten niederschwellige/einfache/nicht verstärkte integrative Massnahmen?