Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Wegen des Lehrermangels haben vor allem die Volksschulen in den letzten Jahren Schwierigkeiten, genügend qualifizierte Lehrpersonen zu finden. Sie stellen deshalb vermehrt Studierende ein, die ihre Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule noch nicht abgeschlossen haben, oder holen bereits pensionierte Lehrpersonen zurück ins Klassenzimmer. Zudem werden vermehrt Personen ohne Lehrdiplom als Lehrpersonen angestellt. Personen ohne Lehrdiplom befinden sich weder in Ausbildung an einer PH noch haben sie ein stufenfremdes oder fachfremdes Lehrdiplom. |
Obligatorische Schule:
In den meisten Kantonen ist die Anstellung von Personen ohne Lehrdiplom grundsätzlich erlaubt. Nur wenige Kantone schliessen diese Möglichkeit explizit aus. In der Regel werden solche Personen jedoch nur befristet angestellt und müssen einen Lohnabzug in Kauf nehmen. Nur wenige Kantone knüpfen die Anstellung einer Person ohne Lehrdiplom an weitere Auflagen wie die Verpflichtung, eine Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule zu absolvieren oder ein spezifisches Unterstützungsangebot für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom zu besuchen.
Sekundarstufe II:
Auch auf der Sekundarstufe II ist die Anstellung von Personen ohne Lehrdiplom in der Mehrheit der Kantone möglich und nur in wenigen Kantonen grundsätzlich ausgeschlossen. In der Regel werden auch diese Personen nur befristet angestellt und müssen einen Lohnabzug in Kauf nehmen. Auf der Sekundarstufe II wird die Anstellung von Personen ohne Lehrdiplom jedoch häufiger mit der Auflage verbunden, innert nützlicher Frist eine pädagogische Ausbildung zu beginnen oder nachzuholen.