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Fremdsprachen: Sprache, Beginn

Betroffene Stufen

Primarstufe (Jahre 3-8)
Sekundarstufe I

Kontext
Die Ziele der Bildungsstufen gehören zu den Eckwerten, die gemäss Art. 62, Abs. 4 BV gesamtschweizerisch zu harmonisieren sind und in der EDK-Sprachenstrategie von 2004 konkretisiert wurden, deren Eckwerte auch in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) eingeflossen sind.

Betreffend den Sprachenunterricht wird demnach die erste Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr der elfjährigen obligatorischen Schule unterrichtet, eine zweite spätestens ab dem 7. Schuljahr. Das sind eine zweite Landessprache und Englisch. In beiden Sprachen sind per Ende der obligatorischen Schule vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen wird regional koordiniert.

Das HarmoS-Konkordat verlangt zudem ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache.

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