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Promotion: Instanzen, Entscheid

Betroffene Stufen

Primarstufe (Jahre 3-8)
Sekundarstufe I
Fachmittelschulen
Gymnasiale Maturitätsschulen

Kontext
Der Übertritt in die nächste Klasse (Promotion) wird in den kantonalen Schulgesetzen und Bestimmungen geregelt. In der Regel wird am Ende des Schuljahres entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungen in die nächste Klasse übertreten können. Die Wiederholung einer Klasse ist mehrheitlich vorgesehen, wird jedoch unterschiedlich gehandhabt. Neben einer Klassenwiederholung ist auch die Zuteilung zu sonderpädagogischen Fördermassnahmen möglich.

Ergebnisse

Weitere Informationen.

Kontakt

Informations- und Dokumentationszentrum IDES
+41 31 309 51 00

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