Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Die Kantone erteilen den Lehrpersonen einen Berufsauftrag. Dieser umfasst alle Bereiche des Schulbetriebs wie z.B. die Planung und Durchführung des Unterrichts, die Mitarbeit bei administrativen Arbeiten und der Schulentwicklung, die Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie die Weiterbildung. Die Weiterbildung zielt in der Regel auf den Erhalt und die Erweiterung der fachlichen, pädagogischen, didaktischen und persönlichen Kompetenzen, aber auch auf die Verbesserung der Teamarbeit und auf die Weiterentwicklung der Schule als Organisation. In der Kantonsumfrage wird erhoben, ob die kantonalen Regelungen eine Weiterbildungspflicht vorsehen und falls ja, ob eine Mindestdauer oder ein Richtwert festgelegt ist. Weiter wird gefragt, ob auch Weiterbildungen im Ausland finanziert werden. |
Obligatorische Schule:
Für die obligatorische Schule sieht die grosse Mehrheit der Kantone eine Weiterbildungspflicht für Lehrpersonen vor. Manchmal wird dabei auch eine Mindestdauer festgelegt (z.B. 3% der Jahresarbeitszeit oder 12 Tage in 4 Jahren).
Eine Mehrheit der Kantone ist grundsätzlich auch bereit, Weiterbildungen im Ausland zu finanzieren. Dabei handelt es sich vor allem um strukturierte Weiterbildungen wie Sprachkurse, thematische Kurse, Seminare und Konferenzen.
Sekundarstufe II:
Auf der Sekundarstufe II wird den Lehrpersonen etwas seltener eine Weiterbildungspflicht auferlegt als in der obligatorischen Schule. Auch eine Mindestdauer wird weniger häufig vorgeschrieben. Gleichzeitig ist die Finanzierung von Weiterbildungen im Ausland weiter verbreitet als in der obligatorischen Schule.
Falls ja, welche?