Betroffene Stufen |
Primarstufe (Jahre 3-8) |
Kontext |
Bei Schwierigkeiten innerhalb der Schulklasse können Lehrpersonen sich an ihre Schulinspektorinnen und -inspektoren oder an die lokale Schulbehörde wenden oder Unterstützung beim Schulpsychologischen Dienst oder von Schulsozialarbeitern bzw. -arbeiterinnen holen. Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Beratungs- und Präventionsangebot. Sie ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeiter und -arbeiterinnen sind direkt im Schulhaus tätig und beraten Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Familien und Behörden. Die Ausbildung zum Schulsozialarbeiter/zur Schulsozialarbeiterin wird in der Regel in einer Weiterbildung im Bereich Schulsozialarbeit nach der Ausbildung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin absolviert. Die Ausbildung zum Sozialarbeiter/zur Sozialarbeiterin erfolgt an einer Fachhochschule oder an einer universitären Hochschule. Neben oder anstelle der Schulsozialarbeit ist vor allem in der Westschweiz die Schulmediation weit verbreitet. Die entsprechende Ausbildung wird meist an Pädagogischen Hochschulen angeboten und ist damit in der Regel Lehrpersonen vorbehalten. |
Primarstufe und Sekundarstufe I (Schuljahre 3-11):
In der obligatorischen Schule werden in fast allen Kantonen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt. Auf der Primarstufe (Schuljahre 3-8) ist die Schulsozialarbeit allerdings in weniger Gemeinden verbreitet als auf der Sekundarstufe I.
Sekundarstufe II:
Auf der Sekundarstufe II werden in einer grossen Mehrheit der Kantone Formen der sozialen Unterstützung angeboten (soziale Beratung, Mediation, Schulsozialarbeit). In der Regel stehen solche Angebote an allen oder fast allen Schulen zur Verfügung.