Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Mit der Gestaltung der Zeitstrukturen in Form von Blockzeiten kann die Schule einen Beitrag leisten an die Vereinfachung der familialen Kinderbetreuung und der Organisation ausserschulischer Betreuungsangebote. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht die Unterrichtsorganisation auf der Primarstufe (Schuljahre 1-8) vorzugsweise in Blockzeiten vor. In der Kantonsumfrage wurde der Begriff Blockzeiten folgendermassen definiert: Umfassende Blockzeiten im Kindergarten (Schuljahre 1-2): Alle Kinder stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) unter der Obhut der Kindergartenlehrpersonen. Umfassende Blockzeiten auf der Primarstufe (Schuljahre 3-8): Alle Schülerinnen und Schüler stehen (nicht kostenpflichtig) an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) und an einem bis vier Nachmittagen unter der Obhut der Lehrpersonen. |
Die meisten Kantone führen Kindergärten oder Schulen mit umfassenden Blockzeiten. Für die Primarschule (Schuljahre 3-8) liegt der Anteil der Schulen mit umfassenden Blockzeiten in allen Kantonen zwischen 76% bis 100%. In Kantonen mit einem tiefen Anteil an Kindergärten mit umfassenden Blockzeiten kommen oft Modelle mit weniger umfassenden Blockzeiten zur Anwendung.