Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Die Schulpflicht kann durch den Besuch einer öffentlichen Schule, den Besuch einer Privatschule oder durch Privatunterricht (Homeschooling) erfüllt werden. In praktisch allen Kantonen regelt die Schulgesetzgebung den Besuch von Privatunterricht während der Dauer der obligatorischen Schulzeit. In der Regel ist der Privatunterricht bewilligungspflichtig und untersteht der staatlichen Aufsicht. Um die Voraussetzungen für eine Bewilligung zu erfüllen, können in der kantonalen Schulgesetzgebung – unter anderen – folgende Kritieren aufgeführt sein:
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Rund 4210 Kinder und Jugendliche werden aktuell zu Hause unterrichtet. Generell ist Homeschooling auf der Primarstufe häufiger als auf der Sekundarstufe I. Gut 80 Prozent der zu Hause unterrichteten Kinder und Jugendlichen leben in nur vier Kantonen (BE, VD, AG und ZH). In 5 Kantonen werden gar keine Kinder zu Hause unterrichtet. In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu Hause unterrichtet werden, gestiegen.