Autor: Stefan Kunfermann,
Leiter Kommunikation
Mit dem Schulkonkordat von 1970 begann eine Erfolgsgeschichte, die bis heute andauert. Der Blogbeitrag dazu von Stefan Kunfermann.
Die EDK vollzieht aktuell elf Konkordate. Dank der neuen Spitalschulvereinbarung wird das Dutzend in Kürze voll sein. Doch warum genau braucht es neben den Gesetzen und Verordnungen überhaupt Konkordate? Welche Konkordate existieren und wie kommen diese zu Stande?
Wer den Begriff googelt, wird schnell fündig: Konkordate sind Bündnisse, also Verträge zwischen den Kantonen. Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz wenig überraschend haben Konkordate in der Geschichte der Eidgenossenschaft denn auch eine entsprechend lange Tradition. Die ersten interkantonalen Bündnisse gehen auf das frühe 19. Jahrhundert zurück. Kurz gesagt schufen sie interkantonales Recht. Was früher galt, gilt bis heute: Konkordate spielen in der Schweiz eine wichtige (und immer wichtigere) Rolle. Das gilt im Besonderen auch für die EDK. Insgesamt elf Konkordate umfasst die Liste der Vereinbarungen zwischen den Kantonen im Bildungsbereich. Abschliessend ist die Liste nicht, im Gegenteil. Das jüngste Konkordat, die interkantonale Spitalschulvereinbarung, steht kurz vor der Einsetzung.
So fasste der damalige EDK-Präsident und spätere Bundesrat Hans Hürlimann aus dem Kanton Zug die Sachlage an der Plenarversammlung 1969 treffend zusammen. Zusammen mit seinen Amtskollegen brachte Hürlimann damit den aus heutiger Sicht wichtigsten Stein in der Bildungszusammenarbeit der Kantone ins Rollen. Den Auftakt für diese Zusammenarbeit machte das Schulkonkordat von 1970. Dieses Konkordat ist eine bis heute einzigartige staatsvertragliche Grundlage in der interkantonalen Zusammenarbeit überhaupt. Es fördert den Föderalismus und ermöglicht den Kantonen gleichzeitig eine Koordination ihrer Tätigkeiten. Das Schulkonkordat regelte strukturelle Eckwerte wie das Schuleintrittsalter oder die Dauer der Schulpflicht und ist noch heute die Rechtsgrundlage für die EDK als Behörde. Die damaligen Medien schrieben von einer «décision historique pour notre Pays», einer historischen Entscheidung für unser Land. Zu Recht, wie sich heute, über 50 Jahre danach, zeigt. Die Instrumente, die auf der Grundlage des Schulkonkordats entwickelt wurden (und laufend weiterentwickelt werden), haben sich bewährt. Sie erlauben passgenaue Lösungen für unser föderales Bildungssystem.
Bis heute sind mehrere Konkordate dazugekommen, einzelne wurden ersetzt. Grob zusammengefasst regeln diese Vereinbarungen die interkantonale Zusammenarbeit in den vier Bereichen Schulkoordination, Diplomanerkennung, Bildungsfinanzierung und Hochschule. Mit der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993 wurden die Leitplanken für eine Mobilität von Studierenden und Absolventinnen und Absolventen gesetzt, vor allem für die Lehrpersonen. Es folgten die Freizügigkeits- und Finanzierungsvereinbarungen für die Tertiärstufe und die Sekundarstufe II. Darauf folgten Konkordate in den Bereichen Sonderpädagogik und Stipendien. Und schliesslich verpflichtet die Bundesverfassung die Kantone seit 2006 zur Harmonisierung bestimmter Eckwerte im Bildungsbereich: Diese Eckwerte wurden mit dem bekannten HarmoS-Konkordat festgelegt.
Dank diesen verbindlichen Verträgen gehen die Kantone zweifellos gestärkt in die nächsten Jahre, wenn es um die weitere Zusammenarbeit, die Harmonisierung, die Durchlässigkeit, die Qualitätsentwicklung, das nationale Bildungsmonitoring und damit letztlich um die Weiterentwicklung des Bildungssystems in der Schweiz geht.
Wer sich für dieses Thema interessiert, findet auf unserer Webseite eine Übersicht über die bestehenden elf Konkordate im Bildungsbereich. An gleicher Stelle findet sich auch das neuste Erklärvideo «Konkordate der EDK». Es fasst in knapp drei Minuten noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema in Ton und Bild zusammen.