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Das Thema Stipendien ist nicht neu bei der EDK. Bereits seit den 1950er-Jahren befasst sich die Konferenz regelmässig mit Stipendienfragen, geht es hier doch um einen Bereich, der in besonderer Weise auf interkantonale Absprachen angewiesen ist. Neben vergleichbaren Leistungen geht es immer auch um die Frage, welcher Kanton für welchen Stipendienfall zuständig ist, damit Stipendienbezügerinnen und -bezüger nach einem Kantonswechsel nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Bis Ende der 1990er-Jahre verabschiedet die EDK verschiedene Dokumente zur Stipendienpolitik, die empfehlenden Charakter haben (Thesen, Erklärungen, Empfehlungen und Modellgesetze). Sie führen bereits zu gewissen Angleichungen bei den kantonalen Stipendiengesetzgebungen.
Mit dem Stipendienkonkordat von 2009 geht die EDK dann einen Schritt weiter. Die Beitrittskantone verpflichten sich, die im Stipendienkonkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards zu übernehmen. Zwischenzeitlich sind 22 Kantone dem Konkordat beigetreten.