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Newsletter 2/2025 Fokus

Der Bund hat Ende Januar 2025 die Vernehmlassung zu den geplanten Sparmassnahmen des Bundes eröffnet. Problematisch sind aus Sicht der EDK insbesondere die Sparmassnahmen im Bereich der Hochschulen und der Berufsbildung.

Christophe Darbellay an der Plenarversammlung
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Foto: Thomas Oehrli

Christophe Darbellay, was bedeuten die geplanten Sparmassnahmen des Bundes für die Bildung in der Schweiz?
Die vorgesehenen Sparmassnahmen des Bundes stellen eine ernsthafte Gefährdung für die Bildungsqualität und Innovationskraft unseres Landes dar. Bildung ist das Fundament unseres Wohlstands und unsere wichtigste Ressource in einer wissensbasierten Gesellschaft. Der Bund trägt gemäss Verfassung eine klare Mitverantwortung für Berufsbildung, Hochschulen und Forschung. Diese Zuständigkeit ist bindend und kein freiwilliges Engagement. Die vorgeschlagenen Kürzungen stehen im Widerspruch zu dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung und gefährden ein ausgewogenes und verlässliches Miteinander zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich.

Immerhin bleibt den Kantonen ausreichend Zeit, um gegen die Sparmassnahmen vorzugehen, oder?
Nein, dem ist nicht so. Die Massnahmen entfalten bereits jetzt konkrete Wirkungen mit zum Teil gravierenden Folgen. Besonders im Hochschulbereich zeigt sich dies deutlich. Mit dem vorgesehenen Verzicht auf projektgebundene Beiträge sind laufende Initiativen gefährdet, obwohl deren Finanzierung ursprünglich gesichert war. Diese Projekte sind langfristig angelegt und mit erheblichen Investitionen seitens der Hochschulen verbunden, sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht. Wenn der Bund seine Verantwortung in diesem Bereich kurzfristig relativiert, untergräbt das die Vertrauensbasis zwischen den Partnern. Die Kantone werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Schweizer Bildungssystem nicht durch kurzfristige fiskalische Überlegungen Schaden nimmt. Bildung ist eine strategische Investition in die Zukunft unseres Landes.

Neben dem Entlastungspaket steht die Debatte betreffend der Aufgabenentflechtung zwischen dem Bund und den Kantonen bevor. Macht diese Diskussion in Anbetracht der aktuellen Situation Sinn?
In einem föderalen System ist der regelmässige Dialog über Zuständigkeiten notwendig und sinnvoll. Die gleichzeitig laufenden Diskussionen zu den Sparmassnahmen erschweren jedoch diesen Prozess, weil sie Zweifel an der Verlässlichkeit der bestehenden Zuständigkeiten aufkommen lassen. Ein solcher Vertrauensverlust belastet die Gespräche über die künftige Aufgabenverteilung erheblich. Eine Aufgabenentflechtung muss von Fairness, Transparenz und echter Partnerschaft getragen sein und darf keinesfalls dazu führen, dass finanzielle Lasten einseitig auf die Kantone übertragen werden.

Die detaillierte Haltung der EDK zu den einzelnen Sparmassnahmen finden sich in der Musterstellungnahme der EDK zum Entlastungspaket 2027.

Auch die Konferenz der Kantonsregierungen hat an ihrer Plenarversammlung Mitte März 2025 eine entsprechende Stellungnahme verabschiedet. Die Kantonsregierungen kritisieren darin insbesondere das Vorgehen des Bundesrates mit dem fehlenden Einbezug der Kantone.

Weitere Informationen.

Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK
+41 31 309 51 11

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