Mit dem Lehrgang «Berufsbildungsfachfrau/-fachmann mit eidgenössischem Fachausweis» bereitest du dich optimal auf die Berufsprüfung vor. Der Lehrgang besteht aus vier Modulen und der Abschlussprüfung. Du entscheidest, wann du welches Modul absolvierst. So bringst du Arbeit und Weiterbildung unter einen Hut.
Der Lehrgang umfasst die nachfolgenden vier Module und die Abschlussprüfung.
Detaillierte Inhaltsangaben zu den einzelnen Modulen findest du beim Anbieter des Lehrgangs.
Die Modulkurse bereiten dich auf die eidgenössische Berufsprüfung «Berufsbildungsfachfrau/-fachmann FA» vor. Zur Abschlussprüfung wirst du zugelassen, wenn du mindestens zwei Jahre im Bereich der Berufsbildung gearbeitet hast und folgende Dokumente vorlegen kannst:
Falls du über keinen Tertiärabschluss verfügst, kannst du eine Anerkennung der Gleichwertigkeit beantragen. Dabei wird folgende Praxis angewendet:
Das Gesuch für die Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation kann per E-Mail an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Der Lebenslauf und die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind dem Gesuch beizulegen.
Die Teilnahme an den vorbereitenden Modulkursen erfolgt über die Anmeldung bei den Bildungsanbietern. Siehe Anbieter.
Die Abschlussprüfung umfasst zwei Prüfungsteile und besteht aus einer schriftlichen Facharbeit und den mündlichen Prüfungen. Deine Facharbeit, die Präsentation und das Fachgespräch bilden zusammen den Prüfungsteil 1. Im zweiten Prüfungsteil bearbeitest du einen Fall aus der beruflichen Praxis und besprichst diesen zusammen mit den Expertinnen und Experten.
Die Abschlussprüfung wird neun Monate vor den mündlichen Prüfungen ausgeschrieben, welche in der Regel im September stattfinden. Alle Anmeldeunterlagen findest du unter der Rubrik Dokumente.
Der Nachweis der bestandenen Modulabschlüsse kann mittels einer Gleichwertigkeitsbeurteilung erbracht werden. Die gängigsten Gleichwertigkeiten sind auf einer Liste zusammengefasst. Die auf der Liste aufgeführten Ausbildungen sind automatisch von den entsprechenden Modulen dispensiert und benötigen keine weitere Bestätigung.
Für die Anerkennung weiterer, formell erworbener Kompetenzen kann ein entsprechendes Dispensationsgesuch ausgefüllt werden. Das Gesuch ist mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen und an die Geschäftsstelle zu adressieren. Alle nötigen Dokumente zum Thema Moduldispensation findest du hier.
Die Abschlussprüfung als Teil des Lehrgangs kann nicht dispensiert werden.
Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt dich, den Titel «Berufsbildungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» bzw. «Berufsbildungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis» zu tragen.
Detaillierte Angaben zu den Kosten für die Modulkurse findest du bei deinem Anbieter. Die Gebühr für die Teilnahme an der Abschlussprüfung beträgt 1200 Franken. Hinzu kommen Kosten für Lehrmittel und Reisen. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Ausbildungskosten (maximal 9500 Franken), sofern du die Abschlussprüfung absolvierst.
Weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten findest du hier. SBFI.
Trägerin des Berufs «Berufsbildungsfachfrau/-fachmann FA» ist die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) – eine Fachkonferenz der EDK. Der Abschluss wird vom Bund anerkannt.
Für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung, d.h. von den Inhalten der Modulkurse bis zur Abschlussprüfung, ist die SBBK-Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) verantwortlich. Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: