In den überbetrieblichen Kursen wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, wird in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt, ebenso die zu vermittelnden Lerninhalte.
Träger der überbetrieblichen Kurszentren sind in der Regel die Organisationen der Arbeitswelt. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände.
Das Reglement zur Subventionierung von überbetrieblichen Kursen legt das Verfahren für die Festsetzung der üK-Pauschale und der interkantonalen Zusammenarbeit für die Abrechnung und die Zahlung der Beiträge fest.
Die Liste der üK-Pauschalen wird jährlich aktualisiert