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Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung auch erlangen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von beruflichen Handlungskompetenzen (Qualifikationen) mehrere Möglichkeiten offen:

  • die Validierung von Bildungsleistungen oder ein anderes reglementiertes bzw. strukturiertes Qualifikationsverfahren
  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  • die verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
  • die reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag

Fragen zur beruflichen Grundbildung von Erwachsenen auf national-strategischer Ebene werden von der der Kommission Berufsabschluss für Erwachsene behandelt. 

Kommission Berufsabschluss für Erwachsene

  • Zielsetzungen und Aufgaben

    Die Kommission bearbeitet Fragen rund um das Thema Berufsabschluss von Erwachsenen. Sie setzt sich ein für geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung der Berufsabschlüsse von Erwachsenen und vertritt die SBBK zum Thema. Die Kommission koordiniert die Arbeiten der beiden operativ tätigen sprachregionalen Koordinationsgruppen. Die strategischen Vorgaben erhält sie vom SBBK-Vorstand. Ziel ist eine Steigerung der Berufsabschlüsse von Erwachsenen zur Nutzung des Fachkräftepotenzials.

    Präsidium

    Barbara Gisi BE

    Geschäftsstelle

    Bernadette Fischli SBBK
    Tel. +41 31 309 51 61

    Mitglieder

    Raphaël Crittin VS, Ramon Fontana GR, Tatiana Lurati TI, Dao Nguyen GE, Marianna Perret NE, Carla Müller-Stähli ZH, Priska Raimann SO, Evelyn Tsandev KBSB

    Gäste: Sabina Giger, Reto Trachsel SBFI

  • Mandat

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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