Die Profile der beruflichen Grundbildungen müssen den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen. Darum werden die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne, welche die grundlegenden Kompetenzen der Berufslehren beschreiben, regelmässig auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen überprüft. Die Organisationen der Arbeitswelt in ihrer Rolle als Trägerschaft eines Berufes sind für die Inhalte der Bildungserlasse verantwortlich.
Die Kantone arbeiten bei den Anpassungen von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen in ihrer Rolle als Verbundpartner mit. Die SBBK-Kommission Berufsentwicklung begleitet und beurteilt die Entwicklung neuer und die Revision bestehender Bildungsverordnungen und stellt Anhörungsempfehlungen zuhanden der Kantone bereit.
Zielsetzungen und Aufgaben
Die Kommission Berufsentwicklung hat den Auftrag, die Entwicklung neuer und die Revision bestehender Verordnungen über die berufliche Grundbildung zu begleiten, zu beurteilen, frühzeitig zu beeinflussen und gestützt darauf Vernehmlassungsempfehlungen zuhanden der Kantone bereitzustellen. Ziel ihrer Empfehlungen ist es, bei möglichst allen Fragen der Berufsentwicklung eine einheitliche Stellungnahme der Kantone zu ermöglichen.
Präsidium
Bruno Müller SG
Geschäftsstelle
Karin Rüfenacht SBBK
+41 31 309 51 66
Email
Mitglieder
Peter Dinkel ZH, Christoph Düby BE, Fredy Fritsche SG, Christian Koch TG, Martin Kohlbrenner BS, Jodok Kummer VS, Jeanpierre Mini TI, Fabrice Rouiller VD, Thomas Rüffieux SBFI, Karin Schmidt ZG, Patrick Seiler SO
Des Weiteren delegieren die Kantone die bildungssachverständigen Personen in die Schweizerischen Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommissionen B&Q). Diese verbundpartnerschaftlichen Gremien haben die Aufgabe, die Inhalte und die Qualität der beruflichen Grundbildungen regelmässig an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.
Die Kommission Berufsentwicklung hat zur Unterstützung der bildungssachverständigen Personen ein Arbeitsdossier erstellt, das jährlich aktualisiert wird und in den drei Landessprachen zur Verfügung steht.
Zudem besteht eine Liste aller bildungssachverständigen Personen in den Kommissionen B&Q, die ca. alle drei Monate aktualisiert wird.