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Berufsentwicklung

Die Profile der beruflichen Grundbildungen müssen den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen. Darum werden die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne, welche die grundlegenden Kompetenzen der Berufslehren beschreiben, regelmässig auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen überprüft. Die Organisationen der Arbeitswelt in ihrer Rolle als Trägerschaft eines Berufes sind für die Inhalte der Bildungserlasse verantwortlich.

Die Kantone arbeiten bei den Anpassungen von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen in ihrer Rolle als Verbundpartner mit. Die SBBK-Kommission Berufsentwicklung begleitet und beurteilt die Entwicklung neuer und die Revision bestehender Bildungsverordnungen und stellt Anhörungsempfehlungen zuhanden der Kantone bereit.

Des Weiteren delegieren die Kantone die bildungssachverständigen Personen in die Schweizerischen Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommissionen B&Q). Diese verbundpartnerschaftlichen Gremien haben die Aufgabe, die Inhalte und die Qualität der beruflichen Grundbildungen regelmässig an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

Die Kommission Berufsentwicklung hat zur Unterstützung der bildungssachverständigen Personen ein Arbeitsdossier erstellt, das jährlich aktualisiert wird und in den drei Landessprachen zur Verfügung steht.

Zudem besteht eine Liste aller bildungssachverständigen Personen in den Kommissionen B&Q, die ca. alle drei Monate aktualisiert wird.

Liste aller bildungssachverständigen Personen in den Kommissionen B&Q

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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