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Obligatorische Schule

Die Kantone haben in den vergangenen Jahren wichtige Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule harmonisiert und sie führen diese Harmonisierung weiter.

Die Kantone sind zuständig für die Harmonisierung der obligatorischen Schule.

Die Kantone sind zur Harmonisierung wichtiger Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule verpflichtet. Das leitet sich aus Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung ab. In den vergangenen Jahren haben die Kantone wichtige Harmonisierungsschritte gemacht. Die von den Kantonen gemeinsam erarbeitete «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) beschreibt die Eckwerte der Harmonisierung. Das Konkordat enthält Bestimmungen zur Einschulung, zur Dauer der Bildungsstufen und zur Zielharmonisierung.

Die EDK stellt den Vollzug des Konkordats sicher und unterstützt die Kantone bei dessen Umsetzung. Sie bilanziert regelmässig die Umsetzung von Artikel 62 BV (Bilanz-Berichte) und überprüft das Erreichen der nationalen Bildungsziele.

Es gibt drei sprachregionale Lehrpläne. Diese richten sich an den nationalen Bildungszielen (Grundkompetenzen) der EDK und an den Fachbereichen der Grundbildung gemäss Harmos-Konkordat aus. Zuständig für die sprachregionalen Lehrpläne sind die sprachregionalen Konferenzen und der Kanton Tessin.

Ergänzend zu den Eckwerten gemäss Art. 62 BV enthält das HarmoS-Konkordat auch einige subsidiäre Bestimmungen zur Gestaltung des Schultages.

Rechtliche Grundlagen

Kosta HarmoS

Der Koordinationsstab für die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Kosta HarmoS) ist eine ständige Kommission der EDK. Er gewährleistet die Koordination bei der Umsetzung des HarmoS-Konkordats. Er koordiniert namentlich den Vollzug zwischen der EDK, den Sprachregionen und den EDK-Regionalkonferenzen.

Weitere Informationen.

Kontakt
Anna Bütikofer
Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule, Kultur & Sport


+41 31 309 51 11

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