Die Kantone haben in den vergangenen Jahren wichtige Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule harmonisiert und sie führen diese Harmonisierung weiter.
Die Kantone sind zuständig für die Harmonisierung der obligatorischen Schule.
Die Kantone sind zur Harmonisierung wichtiger Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule verpflichtet. Das leitet sich aus Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung ab. In den vergangenen Jahren haben die Kantone wichtige Harmonisierungsschritte gemacht. Die von den Kantonen gemeinsam erarbeitete «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) beschreibt die Eckwerte der Harmonisierung. Das Konkordat enthält Bestimmungen zur Einschulung, zur Dauer der Bildungsstufen und zur Zielharmonisierung.
Die EDK stellt den Vollzug des Konkordats sicher und unterstützt die Kantone bei dessen Umsetzung. Sie bilanziert regelmässig die Umsetzung von Artikel 62 BV (Bilanz-Berichte) und überprüft das Erreichen der nationalen Bildungsziele.
Es gibt drei sprachregionale Lehrpläne. Diese richten sich an den nationalen Bildungszielen (Grundkompetenzen) der EDK und an den Fachbereichen der Grundbildung gemäss Harmos-Konkordat aus. Zuständig für die sprachregionalen Lehrpläne sind die sprachregionalen Konferenzen und der Kanton Tessin.
Ergänzend zu den Eckwerten gemäss Art. 62 BV enthält das HarmoS-Konkordat auch einige subsidiäre Bestimmungen zur Gestaltung des Schultages.
Die Plenarversammlung der EDK hat das HarmoS-Konkordat am 14. Juni 2007 einstimmig zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Im April 2009 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für die Inkraftsetzung des Konkordats erreicht. Das Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten.
Die EDK hat im Juni 2019 zum zweiten Mal in einem Bericht die Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte (Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung) für den Bereich der obligatorischen Schule bilanziert. Sofern diese Eckwerte von Artikel 62 Absatz 4 BV im HarmoS-Konkordat konkretisiert sind, hat man sich bei der Bilanz auf die Lösungen des Konkordats gestützt. Die Verfassungspflicht zur Harmonisierung dieser Eckwerte gilt für alle Kantone. Gleichzeitig geht das Konkordat über die Harmonisierungsgegenstände der Bundesverfassung hinaus (z.B. Blockzeiten und Tagesstrukturen). Das ist nicht Teil der Bilanz.
Der Koordinationsstab für die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Kosta HarmoS) ist eine ständige Kommission der EDK. Er gewährleistet die Koordination bei der Umsetzung des HarmoS-Konkordats. Er koordiniert namentlich den Vollzug zwischen der EDK, den Sprachregionen und den EDK-Regionalkonferenzen.
Präsidium:
Susanne Hardmeier, Generalsekretärin der EDK
Mitglieder:
Sibylle Bayard (ZH), Emanuele Berger (TI), Nicolas Bindschedler (GE, CIIP), Monika Bucher (Deutschschweizer Regionalkonferenzen), Anna Bütikofer (Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule, Kultur und Sport des GS EDK), Christophe Germanier (VS/représentant des cantons bilingues BE/FR/VS), Simon Lagger (CLACESO), Sabina Larcher (PHTG/Lehrerinnen- und Lehrerbildung), Viridiana Marc (secrétaire générale adjointe de la CIIP, directrice de l'IRDP), Chantal Marti-Müller (GR), Patrick Meier (NW/BKZ), Thomas Minder (VSLCH), François Modoux (VD/CSG-CIIP), Andreas Walter (SO/NW EDK), Brigitte Wiederkehr Steiger (SG/EDK-Ost)
Geschäftsführung:
Peter Lenz (Generalsekretariat EDK)