Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Themen / Stipendien

Stipendien

Die Kantone sind für die Stipendienvergabe zuständig. In den vergangenen Jahren haben sich die kantonalen Stipendiengesetzgebungen der Kantone in wichtigen Punkten angeglichen. Basis für die Harmonisierung bildet das Stipendienkonkordat der EDK.

Die EDK unterstützt die Harmonisierung bei der Stipendienvergabe in der Schweiz.

Die Kantone sind für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen zuständig. Damit fördern sie die Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung. 2021 haben sie 372 Millionen Franken Ausbildungsbeiträge vergeben. Der Bund subventioniert diese Ausgaben mit 25 Millionen Franken pro Jahr.

Das Stipendienkonkordat der EDK

In den vergangenen Jahren haben sich die kantonalen Stipendiengesetzgebungen der Kantone in wichtigen Punkten angeglichen. Basis für die Harmonisierung bildet das Stipendienkonkordat der EDK.

2009 hat die EDK mit dem Stipendienkonkordat wichtige Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen festgelegt. Das Konkordat ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Bis heute sind dem Konkordat 22 Kantone beigetreten, die für 94.2 % der Wohnbevölkerung stehen. Die Beitrittskantone übernehmen in ihren kantonalen Stipendiengesetzgebungen die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards (z.B. wer bekommt Stipendien? für welche Dauer können Stipendien bezogen werden? etc.).

2016 hat der Bund die formellen Bestimmungen des Stipendienkonkordats in seinem Ausbildungsbeitragsgesetz übernommen. Damit haben nur noch diejenigen Kantone Anspruch auf Gewährung von Bundesbeiträgen im Rahmen des Ausbildungsbeitragsgesetzes, welche die für die Tertiärstufe relevanten Harmonisierungsbestimmungen des Konkordats erfüllen.

Konferenz der Vereinbarungskantone

Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der Beitrittskantone bilden zusammen die Konferenz der Vereinbarungskantone. Diese gewährleistet den Vollzug des Stipendienkonkordats. Die Geschäftsstelle Stipendienkonkordat beim Generalsekretariat EDK unterstützt die Vereinbarungskantone bei der Umsetzung des Konkordats. Die Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK) dient dem fachlichen Austausch zwischen den kantonalen Stipendienstellen. Die IKSK ist eine Fachkonferenz der EDK.

Stipendiengesuche von Privatpersonen

Das Generalsekretariat der EDK bearbeitet keine Stipendiengesuche. Interessierte richten sich an die Stipendienstelle ihres Kantons.

Weitere Informationen.

Kontakt
Francis Kaeser
Leiter Koordinationsbereich Finanzierung

Nadine Juvet
Geschäftsstelle Stipendienkonkordat

+41 31 309 51 32

Fusszeile