Kantonale Stipendienstellen
Ein Stipendiengesuch wird in der Regel beim Wohnsitzkanton der Eltern eingereicht. Die kantonalen Stipendienstellen prüfen die eingereichten Gesuche und entscheiden darüber, wer Stipendien und Darlehen erhält. Sie können auch Auskunft geben über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Die Adressen der kantonalen Stipendienstellen finden Sie nachfolgend.
Ausbildungsbeiträge beantragen können Schweizerinnen und Schweizer, sowie Ausländerinnen und Ausländer, welche seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnen. Ebenfalls berechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aus EU/EFTA-Staaten sowie Flüchtlinge und Staatenlose. Personen, welche sich ausschliesslich für ihre Ausbildung in der Schweiz aufhalten, sind nicht berechtigt.
Ausbildungsbeiträge werden mindestens für die Erstausbildung gewährt. Darunter fällt die Ausbildung auf der Sekundarstufe II und die nachfolgende Ausbildung auf der Tertiärstufe, sowie Passerellen- und Brückenangebote. Die Ausbildung muss zu einem in der Schweiz anerkannten Abschluss führen.
Damit der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge geprüft werden kann, muss ein formelles Gesuch beim zuständigen Kanton eingereicht werden.