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Sésame, ouvre-toi! La maturité gymnasiale, porte d’entrée des universités suisses

04/07/2024

Le projet Évolution de la maturité gymnasiale est terminé. Le résultat témoigne de l’excellente coopération entre la Confédération et les cantons. Un article de blog signé Susanne Hardmeier.

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Blick von oben auf Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die auf der Treppe sitzen
Image caption:

Zurück zur gymnasialen Maturität: Dass ich mit meinem Zürcher Maturitätsausweis freien Zugang zu allen universitären Hochschulen der Schweiz erhielt, war für mich eine Selbstverständlichkeit. Was mir nicht bewusst war: In einem mehrkulturellen, mehrsprachigen, föderalen Staat ist es das nicht! Bund und Kantone müssen sich gemeinsam auf Rahmenbedingungen und Inhalt der gymnasialen Maturität einigen und gemeinsam für die Sicherstellung der Qualität der gymnasialen Maturität sorgen. Nur durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit sichern sie den prüfungsfreien Zugang zu den kantonalen Universitäten ebenso wie zu den universitären Hochschulen des Bundes, der ETH und der EPFL.

Produktive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen

Am 20. Juni 2024 hat die Plenarversammlung der EDK den Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen verabschiedet. Mit diesem letzten Schritt geht das Grossprojekt von Bund und Kantonen «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» zu Ende. Es ist ein Beitrag zu einem zentralen gemeinsamen bildungspolitischen Ziel: der langfristigen Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität.

Das erfolgreiche Projekt ist Zeichen der hervorragenden und äusserst produktiven Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Eine Zusammenarbeit, die in der Bundesverfassung steht: Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV). Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» haben die Behörden beider Staatsebenen gezeigt, dass diese Bildungszusammenarbeit funktioniert. Sie haben mit der Zusammenarbeitsvereinbarung, dem Maturitätsanerkennungsreglement (EDK) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (Bundesrat) sowie dem Rahmenlehrplan gemeinsame bzw. aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen geschaffen, welche diesen Auftrag im Bereich der gymnasialen Maturität erfüllen.

Verbindliche Rahmenbedingungen statt Quotendiskussion

Mit den neuen Rechtsgrundlagen werden das Wissen und Können der Maturandinnen und Maturanden in der ganzen Schweiz vergleichbarer und verbindlicher. Daran sei erinnert, wenn über die kantonalen Maturitätsquoten diskutiert wird, die sich bekanntlich beträchtlich unterscheiden. In der föderalen Schweiz wäre es falsch, eine solche Quote willkürlich festzulegen. Hingegen ist es bildungspolitisch sinnvoll und mit Blick auf den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten zwingend, dass die gymnasialen Maturitäten vergleichbar sind. Dem kommen Bund und Kantone mit den neuen Rechtsgrundlagen nach.

Entrez, s’il vous plaît!

Ich bin stolz, konnte ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Kantonen und des Bundes dazu beitragen, dass die kantonalen Maturitätsausweise auch den künftigen Maturandinnen und Maturanden die Türen zu allen Universitäten, zur ETH und zur EPFL öffnen. Nun ist es an euch, liebe Maturandinnen und Maturanden: nehmt die offenen Türen wahr und tretet auch durch Türen, die in einer anderen Sprachregion offenstehen! Sie werden euch weitere Horizonte öffnen.

Möchten Sie etwas zu dem Thema sagen? Oder haben Sie generell Inputs zum Blog? Schreiben Sie uns per, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

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