Lehrerin/Lehrer für gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen
Der Erwerb eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) setzt ein fachwissenschaftliches Bachelor- und Masterstudium voraus. Das fachwissenschaftliche Studium wird gewöhnlich in zwei Fächern absolviert, die an Maturitätsschulen unterrichtet werden. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Maturitätsanerkennungsreglement (Art. 9).
Die berufliche Ausbildung wird je nach Kanton an Pädagogischen Hochschulen oder an Universitäten absolviert.
Inhalte der Ausbildung für das Lehrdiplom (berufliche Ausbildung)
Die Ausbildung zum Lehrdiplom vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Maturitätsschulen notwendig sind. Die berufliche Ausbildung beinhaltet Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und einen berufspraktischen Ausbildungsteil, letzterer umfasst mindestens 15 ECTS-Punkte.
Dauer des Studiums und Ausbildungsmodelle
Das fachwissenschaftliche Bachelor-Masterstudium dauert in der Regel 4,5 bis 5 Jahre und wird an einer Universität absolviert. Ausgenommen ist das Studium für die Unterrichtsfächer Musik und Bildnerisches Gestalten, welches an einer Fachhochschule stattfindet. Die berufliche Ausbildung umfasst 60 ECTS-Punkte, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von einem Jahr entspricht.
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
- Konsekutive Ausbildung: Zunächst wird das fachwissenschaftliche Bachelor- und Masterstudium absolviert. Danach folgt die berufliche Ausbildung. Die Studiendauer verlängert sich um ein Jahr.
- Parallele/integrierte Ausbildung: Die berufliche Ausbildung wird parallel zum fachwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudium absolviert oder aber findet integriert in diesem statt.
Kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und die Maturitätsschulen
An einzelnen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Zusätzliche Qualifikationen für den Unterricht von Fächern der Berufsmaturität
Lehrpersonen für Maturitätsschulen können gemäss Bundesrecht auch Fächer der Berufsmaturität unterrichten, sofern sie ein vom SBFI anerkanntes berufspädagogisches Modul im Umfang von 10 ECTS-Punkten absolvieren. Dieses kann in die Ausbildung für Maturitätsschulen integriert werden. Eine Doppelqualifikation wird inzwischen von diversen Hochschulen ermöglicht.
Diplom/Titel
Die Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Die Diplomurkunde enthält das Fach bzw. die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen:
- diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für Maturitätsschulen (EDK)
- bei der kombinierten Ausbildung: diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen (EDK)
Für die 60 ECTS-Punkte umfassende berufliche Ausbildung wird kein zusätzlicher akademischer Titel vergeben. Die Lehrpersonen für Maturitätsschulen tragen den akademischen Titel «Master of Arts» oder «Master of Science» aufgrund ihres fachwissenschaftlichen Hochschulabschlusses.
Erweiterungsdiplom
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.