Betroffene Stufen |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Mittagstische gehören zu den schulergänzenden Betreuungsmassnahmen für Kinder ausserhalb der eigentlichen Unterrichtszeit. Diese Betreuungsmassnahmen zählen zu den Tagesstrukturen. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht vor, dass für die obligatorische Schule ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen geschaffen wird, dessen Benützung jedoch freiwillig bleibt und für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenpflichtig ist. In der Kantonsumfrage wurde der Begriff Mittagstisch als betreute Mittagsverpflegung im Kindergarten bzw. in der Schule definiert. |
In allen Kantonen gibt es Angebote für die betreute Mittagsverpflegung. In der Mehrheit der Kantone, die Angaben dazu machen können, liegt der Anteil der Schulen, die tatsächlich einen Mittagstisch anbieten, bei über 50 Prozent aller Schulen.