Mit der Totalrevision wurden die Reglemente für Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderpädagogik vereinheitlicht und vereinfacht. Anlässlich der Plenarversammlung der EDK wurden diese im Juni verabschiedet.
Mit der Totalrevision wurden die Reglemente für Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderpädagogik vereinheitlicht und vereinfacht. Anlässlich der Plenarversammlung der EDK wurden diese im Juni verabschiedet.
Neu können die Ausbildungen in Logopädie und Psychomotoriktherapie sowohl als Bachelorstudium als auch als Masterstudium angeboten werden. Weiter können den Studierenden bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden, die sie in einer Weiterbildung an einer Hochschule erworben haben. Zudem werden alle Studierenden künftig auf ihre Eignung für den jeweiligen Beruf geprüft. Die Plenarversammlung der EDK hat die totalrevidierten Reglemente zur Anerkennung der Hochschuldiplome für die pädagogisch-therapeutischen Lehrberufe verabschiedet.
Parallel dazu hat die Plenarversammlung das teilrevidierte Anerkennungsreglement Lehrberufe verabschiedet. Die Teilrevision betrifft unter anderem eine Senkung des Mindestalters für den Quereinstieg von bisher 30 auf 27 Jahre. Neu kann die geforderte Berufserfahrung von 300 Stellenprozenten auf acht Jahre verteilt werden (aktuell sieben Jahre).
Während das Anerkennungsreglement Lehrberufe sofort in Kraft tritt, sind die totalrevidierten Reglemente für die pädagogisch-therapeutischen Lehrberufe per 1. Januar 2024 gültig.
Zum Beschluss «Anerkennungsreglemente für die pädagogisch-therapeutischen Lehrberufe»
Zum Beschluss «Teilrevision Anerkennungsreglement Lehrberufe; Senkung des Mindestalters für den Quereinstieg»