Neue Rechtsgrundlage für den gleichberechtigten Zugang zu den kantonalen Universitäten
Die neue Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) der EDK ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Wie die IUV von 1997 regelt auch die neue IUV die Festlegung der Beiträge, welche ein Kanton für seine Studierende an ausserkantonalen Universitäten zu leisten hat. Diese Zahlungen zwischen den Kantonen sind Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Wichtige Neuerungen der IUV 2019 sind die Abschaffung der Wanderungsrabatte und die Einführung eines kostenbasierten Systems für die Berechnung der Tarife.
Bis Ende 2021 sind der Vereinbarung bereits 22 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein beigetreten. Für die Beitrittskantone gilt die neue IUV ab dem ersten Semester des Studienjahres 2021/22.
Die erste Konferenz der Vereinbarungskantone IUV wird im März 2022 stattfinden. An ihrer konstituierenden Sitzung wird die Konferenz die Tarife ab dem Studienjahr 2021/22 festlegen und die Kommission IUV neu besetzen.