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Neue Grundlagen für die gymnasiale Maturität treten in Kraft

01.08.2024

Nach dem Inkrafttreten liegt der Fokus nun auf der Umsetzung der Grundlagen und der langfristigen Pflege der gymnasialen Maturität.

Glückliche Gymnasiasten im Klassenzimmer
Bild Legende:

Während mehr als sechs Jahren wurde an der Revision der nationalen Grundlagen für das Gymnasium gearbeitet – nun ist es soweit: Das Maturitätsanerkennungsreglement mit dazugehö­riger Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen und der Rahmenlehrplan für gymnasiale Maturitätsschulen, welche von der EDK im 2023 bzw. 2024 verabschiedet wurden, treten am 1. August 2024 in Kraft.

Zum einen markiert dieses Datum einen zentralen Meilenstein in der Erfüllung des gemeinsamen bildungspolitischen Ziels von Bund und Kantonen, den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten mit der gymnasialen Maturität zu erhalten. Zum anderen steht das Inkrafttreten am Anfang eines wichtigen Pro­zesses, um die revidierten Grundlagen in den Kantonen und Schulen umzusetzen. Massgebendes Ziel war und bleibt dabei, dass die Maturandinnen und Maturanden am Ende ihrer Ausbildung "über jene persönliche Reife verfügen, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet" (Art. 6 MAR).

Zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung der neuen Grundlagen hat die EDK-Fachagentur ZEM CES im Auftrag der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz SMAK bereits 2023 begonnen, Veranstal­tungen mit Austausch- und Weiterbildungscharakter anzubieten. Über die Umsetzung hinaus blicken wird das neu von Bund und EDK eingesetzte Schweizerische Forum für die gymnasiale Maturität. Dieses wird 2025 seine Arbeit aufnehmen und die inhaltliche Pflege der gymnasialen Maturität sowie den kontinuierlichen Aus­tausch der beteiligten Gremien fortsetzen.

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Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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