COVID-19
Die Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II werden 2021 unter Einhaltung der Schutzkonzepte und gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen durchgeführt.
Parallel dazu haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt am Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. November 2020 entschieden, dass die Qualifikationsverfahren 2021 und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen nach geltendem Recht stattfinden.
Einschränkungen bei der Durchführung der Abschlussprüfungen erfolgen nur, wenn dies aufgrund von gesundheitspolizeilichen Massnahmen zwingend nötig ist. Pädagogische Gründe sind für eine Einschränkung der Durchführung nicht ausreichend. So ist beispielsweise der Fernunterricht kein Grund dafür, Prüfungen nicht durchzuführen.
Die ergänzenden Beschlüsse* der EDK vom 3. Februar 2021 regeln pro Bildungsbereich (Gymnasiale Maturität, Fachmittelschulen, Berufsbildung) die Durchführung der Prüfungen im Jahr 2021 für den Fall, dass die Prüfungen aufgrund von gesundheitspolizeilichen Massnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können. Auch in diesem Fall muss die nationale Vergleichbarkeit gewährleistet sein. Die Ausnahmeregelung legt entsprechend fest, wie die Noten berechnet würden und welche Wiederholungsmöglichkeiten bestünden.
*Beschlüsse mit Gültigkeit bis 31.12.2021