Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Die EDK / Aktuell / Medienmitteilung 12.09.2023

Medienmitteilung 12.09.2023

12.09.2023

Der Vorstand der EDK eröffnet Anhörung zum Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen

Der Vorstand der EDK eröffnet Anhörung zum Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen

Bern, 12. September 2023. Die Aktualisierung des Rahmenlehrplans ist Teil des Projektes Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Ziel dieser Totalrevision ist es, die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität sowie den prüfungsfreien Zugang zur Universität weiterhin schweizweit und langfristig zu sichern. Im Juni 2023 haben Bund und Kantone die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Matur verabschiedet. Darauf abgestimmt wurde der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet. Dieser geht nun in die Anhörung.

Der Rahmenlehrplan konkretisiert die Bildungsziele gemäss der Maturitätsanerkennungs-Verordnung (MAV), beziehungsweise des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) Art. 8. Er beschreibt die Mindestanforderungen an die Lern­inhalte und Kompetenzen und trägt zur Schaffung vergleichbarer Maturitätsanforderungen bei. Er stärkt die gesamtschweizerische Koordination, indem er den Rahmen für die kantonalen Lehrpläne, die den Unterricht an den gymnasia­len Maturitätsschulen regeln, setzt.

Breit abgestützter Erarbeitungsprozess
Der Entwurf des neuen Rahmenlehrplans wurde von verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet. Diese setzten sich zusammen aus Lehrpersonen und Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern aus allen Sprachregionen. Sie wurden durch Expertinnen und Experten aus den Hochschulen unterstützt. Im Jahr 2021 wurde eine breit abgestützte fachlich orientierte interne Konsultation bei den Gymnasien und interessierten Kreisen durchgeführt, deren Rückmeldungen in die weitere Arbeit einflossen.  

Anhörung dauert bis Mitte Dezember
Die Anhörung dauert bis 15. Dezember 2023. Alle interessierten Kreise sind zur Stellungnahme eingeladen. Die revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten. 

Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» wird die anerkannte hohe Qualität der gymnasialen Maturität weiterhin schweizweit und auf lange Sicht gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig garantiert. Maturandinnen und Maturanden sollen die notwendigen Kompetenzen erlangen, um jedes universitäre Studium erfolgreich beginnen zu können («allgemeine Studierfähigkeit»), und auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet werden («vertiefte Gesellschaftsreife»). Zudem steigert die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen.

Dokumentation

Zur Anhörung

Über die Beschlüsse der EDK informiert der EDK-Newsletter éducation.ch.

Kontakt
Mediendienst EDK, +41 31 309 51 13, 

Bild Legende:

Herausgeber
Mediendienst Generalsekretariat EDK

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

Fusszeile