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Medienmitteilung 20.06.2024

20.06.2024

Die EDK hat den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen verabschiedet. Er ersetzt den bisherigen Rahmenlehrplan aus dem Jahr 1994 und tritt am 1. August 2024 in Kraft.

EDK verabschiedet den Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen

Bern, 20. Juni 2024. Die EDK hat den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen verabschiedet. Er ersetzt den bisherigen Rahmenlehrplan aus dem Jahr 1994 und tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Der neue Rahmenlehrplan konkretisiert die Bildungsziele der gymnasialen Maturität und beschreibt die Mindestanforderungen an die fachlichen und überfachlichen Lerninhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen. Er stärkt so die Vergleichbarkeit der Anforderungen auf gesamtschweizerischer Ebene und setzt gleichzeitig den Rahmen für die Lehrpläne der gymnasia­len Maturitätsschulen in den Kantonen. Erarbeitet wurde der neue Rahmenlehrplan, den die EDK verantwortet, von verschiedenen Arbeitsgruppen, bestehend aus Lehrpersonen und Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern aller Sprachregionen. Unterstützt wurden sie in ihrer Arbeit durch Expertinnen und Experten aus den Hochschulen.

Im Vergleich zum Rahmenlehrplan von 1994 basiert der neue Rahmenlehrplan auf einem einheitlichen Verständnis der gymnasialen Bildungsziele und des Kompetenzmodells. Neu werden die transversalen Unterrichtsbereiche wie Interdisziplinarität, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung und Digitalität durch ein eigenes Kapitel gestärkt. Die Mindestanforderungen in den Fach-Rahmenlehrplänen der Grundlagenfächer wurden zudem verbindlicher als bis anhin formuliert. 

Mit der Verabschiedung des Rahmenlehrplans kommt das Projekt Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, das seit 2018 gemeinsam von Bund und EDK durchgeführt wurde, zu einem erfolgreichen Abschluss. Die revidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität wurden im Juni 2023 verabschiedet. Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung (Bund) und das gleichlautende Maturitätsanerkennungsreglement (EDK) sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesrat und EDK umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Die bisher obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht werden neu als Grundlagenfächer geführt. Bei den Wahlpflichtfächern (Schwerpunkt- und Ergänzungsfach) erhalten die Kantone mehr Freiheiten, da die Rechtsgrundlagen keinen definierten Fächerkatalog mehr vorsehen. Neu müssen mindestens drei Prozent der Unterrichtszeit dem interdisziplinären Arbeiten gewidmet sein. Weiter werden unter anderem Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie der Einsatz für das Gemeinwohl gefördert und eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für alle gymnasialen Lehrgänge festgelegt. Die Regeln für das Bestehen der Maturität bleiben unverändert. «Das Ziel der Totalrevision bestand darin, die gymnasiale Maturität schweizweit vergleichbarer zu machen und den prüfungsfreien Zugang zur Universität langfristig zu gewährleisten», sagt EDK-Präsidentin Silvia Steiner.

Alle revidierten Texte – Verordnung beziehungsweise Reglement, Verwaltungsvereinbarung und Rahmenlehrplan – treten am 1. August 2024 in Kraft. Für die konkrete Umsetzung haben die Kantone Zeit bis zu Beginn des Schuljahres 2029/30. Die Kantone Bern (französischsprachiger Teil), Jura, Neuchâtel und Waadt, die auf ein vierjähriges Gymnasium umstellen müssen, haben für die Umsetzung maximal zehn Jahre Zeit.

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