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Newsletter 3/2022 Fokus

 Dieser Artikel ist Teil des EDK-Newsletters vom 18. Mai 2022

Wie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in die Schule integriert werden

Seit Kriegsbeginn sind Tausende von Schutzbedürftigen aus der Ukraine in die Schweiz gekommen. Rund ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Sie alle haben gemäss Bundesverfassung ein Grundrecht auf Bildung, ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus. Dank der Erfahrung mit zahlreichen Flüchtlingssituationen in der Vergangenheit sind die Kantone, Gemeinden und Schulen rasch in der Lage, zu handeln und zeitnah mit der Einschulung zu beginnen.

Ein Mädchen zeichnet die Flagge der Ukraine auf ein Blatt Papier
Bild Legende:

In den letzten Tagen und Wochen sind Tausende von Schutzbedürftigen aus der Ukraine in die Schweiz gekommen, darunter auch viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Mit dem für sie geltenden Schutzstatus S erhalten sie ein vorerst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Zentral für das Wohl der Kinder und Jugendlichen ist im Besonderen der Zugang zu den Schulen. In der Schweiz haben gemäss Bundesverfassung alle Kinder ein Grundrecht auf Bildung. Dieses Recht auf den Besuch der obligatorischen Schule steht Kindern und Jugendlichen ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus zu. In der Bundesverfassung ist auch die Schulpflicht festgehalten. Das heisst, der Besuch der obligatorischen Schule ist für alle Kinder und Jugendliche, die sich längere Zeit an einem Ort in der Schweiz aufhalten, verpflichtend und kostenlos.

Die 26 Kantone und ihre Gemeinden sind für die obligatorische Schule zuständig und damit auch für die Einschulung der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine in die Regelstrukturen. Dazu gehören die Organisation des Unterrichts für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Integration in Regel- oder separate Klassen oder die allfällige Einbindung ukrainischer Lehrpersonen zur Unterstützung in verschiedenen Bereichen. Auf der Fachebene findet zwischen den Kantonen ein regelmässiger Austausch statt.

Bereits während der Zeit in einem kantonalen Durchgangszentrum werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen unterrichtet. Nach der Zuweisung in einen Kanton und der Wohnsitznahme in einer Gemeinde werden die Kinder und Jugendlichen in eine Regelklasse aufgenommen und erhalten ergänzend dazu einen Intensivkurs in der lokalen Schulsprache als Zweitsprache (je nach Sprachregion Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder sie kommen während einer gewissen Zeit in eine Klasse für Fremdsprachige. Der Entscheid darüber liegt bei den einzelnen Gemeinden. Alle Kinder besuchen den Unterricht am Aufenthaltsort. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die aus individueller Initiative einreisen und in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen.

Niemand kennt die Situation vor Ort besser als die Kantone, Gemeinden und Schulen. Schon kurz nach dem Eintreffen der ersten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine wurde in vielen Orten der Schweiz mit der Einschulung begonnen. Einige Schulen haben Kinder, die im Schulhaus aufgetaucht sind, auch ohne Registrierung unkompliziert am Unterricht teilnehmen lassen. Dies ist der grosse Vorteil von starken, eigenverantwortlichen dezentralen Strukturen vor Ort, wie sie nur im Föderalismus vorkommen: Die Schulen können rasch handeln und müssen nicht abwarten, bis schweizweite Rahmenbedingungen geklärt sind. Das Ziel ist es nicht, überall das Gleiche zu tun, sondern das Richtige. Eine Lösung zu finden, die zugeschnitten ist auf die Situation vor Ort.

In der Vergangenheit gab es immer wieder kleine und grosse Flüchtlingsbewegungen, wie zuletzt 2015 in Folge des Syrien-Kriegs. Die Schulkonzepte für die Einschulung sind erprobt, die Abläufe seit Jahren festgelegt. Trotz den speziellen und grossen Herausforderungen wie der hohen Anzahl der Kinder und Jugendlichen oder den Sprachbarrieren wissen die Kantone, Gemeinden und Schulen, was sich bei der Aufnahme von Schutzbedürftigen bewährt hat. Sie setzen die vorhandenen Strukturen, Massnahmen und im Besonderen auch die gesammelten Erfahrungen bei der Einschulung gezielt ein.

Wie viele Kinder und Jugendliche in den kommenden Wochen und Monaten in die Schweiz kommen und damit ins Schweizer Schulsystem integriert werden, ist nicht exakt einschätzbar. Auf alle Fälle braucht es mehr Lehrkräfte. Auch hier gibt es aber einige Lichtblicke: Im Sinne einer Soforthilfe melden sich viele Lehrkräfte, die bereit sind, ein höheres Pensum zu übernehmen, altersentlastete Lehrpersonen, die gedenken, ihr Pensum aufzustocken, oder pensionierte Lehrpersonen, die einen Wiedereinstieg erwägen. Zudem melden sich auch Lehrkräfte aus der Ukraine bei den Behörden und den Schulen und bieten ihre freiwillige Hilfe und Unterstützung als Übersetzende, Dolmetschende oder Beratende im Unterricht an.

Weitere Informationen.

Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK
+41 31 309 51 11

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