Im Jahr 2024 prüfte die EDK 1'199 Gesuche für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome und weiterer Ausbildungsabschlüsse
Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU ist das Generalsekretariat der EDK zuständig für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome und ausländischer Ausbildungsabschlüsse in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik), Logopädie und Psychomotoriktherapie. Dies im Hinblick auf eine allfällige Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden schweizerischen Diplom.
Im Jahr 2024 wurden bei der EDK insgesamt 1’706 Gesuche (Vorjahr: 1'782) über das Onlineportal eingereicht. Die EDK überprüfte davon 1’199 Gesuche (Vorjahr: 1'268 Gesuche). Dies entspricht einer Abnahme der insgesamt eingereichten Gesuche von rund 4%. Die 507 Gesuche, welche im Jahr 2024 durch die EDK nicht weiterbearbeitet wurden, fielen entweder nicht in die Zuständigkeit der EDK oder es lag keine Antragsberechtigung vor. Bei den meisten Gesuchen (rund 81%) geht es um die Anerkennung eines Lehrdiploms, die übrigen Gesuche betreffen den pädagogisch-therapeutischen Bereich. Im Jahr 2024 wurde zudem ein Anerkennungsgesuch im Bereich Schulleitung eingereicht. Rund 62 % der geprüften Gesuche stammt aus unseren Nachbarländern, 22% der Gesuche aus übrigen EU-Ländern und 16% aus Staaten ausserhalb der EU.