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Berufliche Grundbildung

Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb, in den überbetriebliche Kursen und in der Berufsschule. Die Kantone sind für die Aufsicht über die Lernendenausbildung und die Organisation des Unterrichts an den Berufsschulen zuständig. 

Den Lernenden werden drei Ausbildungswege angeboten: 

  • Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
  • Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Eidg. Berufsmaturität

Die Kommission Berufliche Grundbildung ist mit der Aufgabe betraut, sich mit allen Fragen des Vollzugs der beruflichen Grundbildung zu befassen.

Kommission Berufliche Grundbildung

Herbsttagung der KBGB 2025

Subkommission betriebliche Grundbildung

Sous-commission Formation professionnelle initiale

Subkommission Schulorte der deutschen Schweiz