Berufsentwicklung
Die Profile der beruflichen Grundbildungen müssen den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen. Darum werden die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne regelmässig auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen überprüft. Die Organisationen der Arbeitswelt in ihrer Rolle als Trägerschaft eines Berufes sind für die Inhalte der Bildungserlasse verantwortlich.
Die Kantone arbeiten bei den Anpassungen von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen in ihrer Rolle als Verbundpartner mit. Die SBBK-Kommission Berufsentwicklung begleitet und beurteilt die Entwicklung neuer und die Revision bestehender Bildungsverordnungen und stellt Anhörungsempfehlungen zuhanden der Kantone bereit.
Kommission Berufsentwicklung
Zielsetzungen und Aufgaben
Die Kommission Berufsentwicklung hat den Auftrag, die Entwicklung neuer und die Revision bestehender Verordnungen über die berufliche Grundbildung zu begleiten, zu beurteilen, frühzeitig zu beeinflussen und gestützt darauf Anhörungsempfehlungen zuhanden der Kantone bereitzustellen. Ziel ihrer Empfehlungen ist es, bei möglichst allen Fragen der Berufsentwicklung eine einheitliche Stellungnahme der Kantone zu ermöglichen.
Präsidium
Bruno Müller SG
Geschäftsstelle
Karin Rüfenacht SBBK
+41 31 309 51 66
Email
Mitglieder
Peter Dinkel ZH, Christoph Düby BE, Fredy Fritsche SG, Morgane Gauthier GE, Christian Koch TG, Matthias Kunz AG, Jodok Kummer VS, Fabrice Rouiller VD, Thomas Rüffieux SBFI, Karin Schmidt ZG, Patrick Seiler SO, Claire Veri Sanvito TI
Des Weiteren delegieren die Kantone die SBBK-Vertreter/-innen in die Schweizerischen Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommissionen B&Q). Diese verbundpartnerschaftlichen Gremien haben die Aufgabe, die Inhalte und die Qualität der beruflichen Grundbildungen regelmässig an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.
Die Kommission Berufsentwicklung hat zur Unterstützung der SBBK-Vertreter/-innen ein Arbeitsdossier erstellt, das jährlich aktualisiert wird und in den drei Landessprachen zur Verfügung steht.
Zudem besteht eine Liste aller SBBK-Vertreter/-innen in den Kommissionen B&Q, die ca. alle drei Monate aktualisiert wird.