Blended Learning
Seit der Verabschiedung der Orientierungshilfe Blended Learning wurden folgende Massnahmen realisiert:
Arbeitsgruppe Technische Mindestanforderungen: Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Kommission Organisation und Prozesse der SBBK erarbeitet einen Anforderungskatalog mit technischen Minimalanforderungen an neu zu beschaffende Tools. Dieser kann von OdA auch zur Beurteilung bestehender Tools eingesetzt werden. Der Anforderungskatalog beschränkt sich auf die wesentlichen technischen Mindestanforderungen insbesondere in Bezug auf Datenaustausch, Datenhaltung und Datenbearbeitung von Personendaten. sgv/SAV haben Vertretungen delegiert.
Massnahmen mit dem Ziel des standardisierten und optimierten Datenaustausches von personenbezogenen Daten in Lernplattformen der OdA: Die SBBK hat die OdA mit Schreiben Ende 2023 eingeladen, das bestehende Datenaustauschkonzept HAKA und eCH-2026 auch für Lernplattformen/LMS einzusetzen. Zudem prüft das SDBB zurzeit einen allfälligen Erweiterungsbedarf von HAKA und eCH-2026 anhand von Use Cases. Des Weiteren soll ein eindeutiger Personen-Identifikator für den Datenaustausch der Lernenden und der Berufsbildner/innen festgelegt und mittels eines Merkblattes ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Datenschutzmassnahmen aufgebaut werden. Alle diese Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem SAV/sgv konzipiert und umgesetzt.
Einfacher Zugang zu Lernsystemen insbesondere für Berufsfachschulen: Die für die Kantone entwickelte Lösung edulog soll breitflächig verwendet werden, dafür sind verschiedene Massnahmen geplant, die auch den OdA sowie Online-Diensten die Anbindung auf Wunsch ermöglichen.
Rechtsgutachten Blended Learning: Das Rechtsgutachten zur Beschaffung digitaler Lehrmittel und Lernmanagementsysteme von Prof. Dr. iur. Hans Rudolf Trüeb liegt vor. Hans Rudolf Trüeb kommt zum Schluss, dass Trägerschaften bei dieser Beschaffung im öffentlichen Auftrag handeln. Auf dieser Basis erarbeitet eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Peter Marbet, stv. Generalsekretär EDK, Umsetzungsvorschläge.
Berufsentwicklungsprozess: Die Bildungssachverständigen sind die Vertretungen der Kantone in den Kommissionen Berufsentwicklung und Qualität (B&Q). Sie wurden in einer nationalen Schulungsveranstaltung über das Thema Blended Learning informiert. Ihr Referenzwerk (Arbeitsdossier Bildungssachverständige) wird entsprechend ergänzt.
Klärung der Umsetzung von Blended Learning im üK: Die Umsetzungsfragen bei der Finanzierung von Blended Learning üK Tagen wurden geklärt. Die Kantone finanzieren die üK Tage entsprechend der Anzahl Tage, die in der Bildungsverordnung ausgewiesen sind. In der Vollkostenerhebung des jeweiligen Berufes dürfte sich eine neue Kostenstruktur der üK zeigen (ggf. tiefere Gebäudekosten, weniger hohe Infrastrukturkosten, dafür höhere Investitionskosten für Initiierung von Blended Learning, die im Rahmen der geltenden Amortisationsregelungen ausgewiesen werden könnten).
Merkblatt Homeoffice: Die KBGB hat ein Merkblatt Homeoffice erstellt. Dieses zeigt Lehrbetrieben, welche berufspädagogischen und rechtlichen Aspekte bei der Einführung von Homeoffice in der Berufslehre zu beachten sind.
Dokumentation
Die Orientierungshilfe wurde am 15. September 2022 von der SBBK Plenar und am 4. November 2022 von der TBBK verabschiedet.
Tour de Suisse der Table Ronde Berufsbildender Schulen
Das Projektbericht wurde von der Plenarversammlung am 27. Mai 2022 verabschiedet.
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